Hallo Thorsten, ich bin ja nun kein Experte für IT-Recht und schon gar nicht für Datenschutz, aber ich habe mich einmal umgesehen - das Netz ist ja voll davon, auch von Mustervorlagen. Hier einmal eine kleine Linkauswahl:
Gut finde ich z.B. diese Muster:
https://www.sqr-law.de/muster-datenschu ... erung.htmlund:
http://www.it-recht-kanzlei.de/datensch ... uster.htmloder hier zum zusammenklicken:
https://www.e-recht24.de/muster-datensc ... erung.htmlAuch zum klicken, aber nicht so gut:
https://www.anwalt.de/vorlage/muster-da ... aerung.phpNicht so prickelnd finde ich dieses Muster:
https://www.itrecht-hannover.de/datenschutzhinweise/Natürlich müssen die Muster noch auf Deine speziellen Verhältnisse angepasst werden, so braucht es z.B. keine Erklärung zu Log-Files, Cookies, Google- und sonstigen Diensten, wenn Deine Site diese gar nicht nutzt - allenfalls der Verweis darauf, dass so etwas eben nicht genutzt wird, kann zwecks Abbau von Mißtrauen durchaus hilfreich sein. Außerdem könnte man die Muster auch noch sprachlich etwas straffen.
Zu den personengebunden Daten musst Du Dir noch einmal Gedanken machen, z.B. gehört hierzu auch die Fahrgestellnummer, bzw. neudeutsch FIN, durch eine Abfrage bei den entsprechenden Registern ist nämlich nicht nur über das Kennzeichen, sondern auch über die FIN relativ problemlos der Halter festzustellen. An sonst findest Du hier grundsätzliches zu der sicher für das Register erforderlichen Einwilligungserklärung:
https://www.datenschutz.tum.de/unterstu ... rklaerung/Nach ein paar existierenden Fahrzeugregistern habe ich auch mal schnell gesucht, hier z.B. die Dateneschutzerklärung vom Fiat 500 Register, ziemlich knapp, aber immerhin:
http://www.500forum.de/index.php/PrivacyPolicy/So etwas geht natürlich überhaupt nicht, da könnte man die persönlichen Daten gleich an die Kirchentür pinnen:
http://www.lastboy.de/register.htmNur zwei Zeilen Datenschutzerklärung, dafür ein Monsterimpressum hat das Pietro Frua Register und ob die Site tatsächlich ein "wissenschaftliches Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetz" darstellt (Stichwort Schöpfungshöhe), steht in den Sternen:
http://www.pietro-frua.de/impressum.htmApropos Impressum, was darin drin zu stehen hat, regelt das Telemediengesetz im §5, wobei das Bundesministeriums der Justiz hierzu sagt:
„Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben.". Da Du im Zweifel ein Angebot bereit hälst, dann doch lieber hier nach, wobei natürlich nur das darin stehen muss, was auf Dich zutrifft:
https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.htmlAn sonst fällt mir noch ein, dass es vielleicht gut wäre, im Register ein Feld für "Sonstiges/Anmerkungen" bereit zu stellen, wo z.B. Umbauten/Modernisierungen (bzw. die Originalität) beschrieben werden können - wie Du weißt, hat ja kaum ein F9 die Zeit ohne so etwas überstanden. Die Nummerierung würde ich übrigens ganz einfach in der Reihenfolge der Anmeldung im Register vornehmen.
Ach so, die Sache mit der Nicht-Beantwortung von Anfragen würde ich mir noch einmal überlegen, schließlich verhindert dies auch den Erfahrungs- und Wissensaustausch. Sicherlich müsste eine solche Möglichkeit ganz besonders geregelt werden, aber da lässt sich bestimmt auch machen.
So, nun - mehr fällt mir erst einmal nicht ein!