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Auszug Einigungsvertrag:
2. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juli 1990 (BGBl. I S. 1489), mit folgenden Maßgaben:
(43) Fahrzeuge, die unter Beachtung der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik über Bau, Betrieb und Ausrüstung bis 31. Dezember 1990 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten weiterhin als vorschriftsmäßig, wenn sie
1. spätestens bis zur nächsten vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (§ 29) den Bestimmungen des § 35 a [Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme ] Abs. 7 bis 9 (soweit geeignete Verankerungen vorhanden sind), §§ 35 g [Feuerlöscher in Kraftomnibussen] , 35 h [Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen], 36 Abs. 2 a [Bereifung und Laufflächen] Satz 2 und 3, § 41 Abs., 14 [Bremsen und Unterlegkeile] sowie §§ 53 a [Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler] und 54 b [Windsichere Handlampe (für Kraftomnibusse)] entsprechen,
Es bleibt also beim 01.04.1970 (egal was in der DDR galt), jedoch unter der Voraussetzung des Vorhandensein von geeignete Verankerungen. Es gilt daher:
Was nun unter "geeignete Verankerungen" zu verstehen ist, dürfte relativ klar sein, alle werksmäßig angebrachten Befestigungspunkte dürften hierunter fallen aber auch Eigenbauten könnten sich als geeignet herausstellen.
- Erstzulassung vor dem 01.04.1970 keine Nachrüstpflicht, egal ob Verankerungen vorhanden sind oder nicht
- Erstzulassung ab dem 01.04.1970 Nachrüstpflicht, wenn geeignete Verankerungen vorhanden sind, an sonst nicht
- Anschnallpflicht zu 1. nein, auch wenn Gurte vorhanden sind, da diese nicht vorgeschrieben sind
- Anschnallpflicht zu 2. ja, da Gurte vorgeschrieben sind (siehe oben), daher sind Gurte vorhanden, müssen diese auch verwendet werden
Wilfried hat geschrieben:Weil das auch nicht ganz stimmt, was Du da schreibst. Ich hab mich auch überzeugen lassen. Da steht, dass die Fahrzeug dem § 35a StVZO entsprechen müssen. Vorn ist klar, da gibt es eine Nachrüstpflicht für Pkw, welche ab dem 01.04.70 erstzugelassen sind und Ankerpunkte haben. hinten müssen Neufahrzeuge ab 01.05.79 Gurte haben. Über eine Nachrüstpflicht für Gurte hinten konnte ich nichts finden.
Multi-Plus hat geschrieben:Hätte denn jemand mal ein paar Fotos, wie die "geeigneten" Befestigungspunkte ab Werk aussehen? Wo waren die Bohrungen an der C-Säule?
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